Tachoprüfung

Jetzt bei uns eine Tachoprüfung durchführen lassen!

Für LKW und Transporter gibt es wichtige Termine, die nicht vergessen werden sollten. So sind für Nutzfahrzeuge in regelmäßigen Abständen, je nach Ausstattung, Typ und Modell, verschiedene gesetzliche Prüfungen fällig. Eine wichtige Maßnahme ist, dass gem. §57b StVZO die Prüfung von Fahrtenschreibern und Kontrollgeräten alle zwei Jahre durchgeführt wird.

Was ist eine Tachoprüfung? 

Nach § 57b Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ist der Halter eines Fahrzeugs, der gemäß §57a StVZO zum Einbau eines Fahrtenschreibers oder Kontrollgeräts verpflichtet ist, dafür verantwortlich, die Funktionsfähigkeit dieses Geräts regelmäßig und auf eigene Kosten überprüfen zu lassen. Im Rahmen dieser Prüfung wird auch kontrolliert, ob der Fahrtenschreiber die Daten korrekt aufzeichnet und gegebenenfalls neu geeicht werden muss.

Bei einer Tachoprüfung wird überprüft, ob Einbau, Zustand, Messgenauigkeit und Betrieb des Geräts den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. 

Nach dem Einbau eines Fahrtenschreibers muss zudem ein Einbauschild angebracht werden. Dieses Schild muss versiegelt sowie jederzeit lesbar sein und enthält Angaben zum Zeitpunkt und Ort des Einbaus, zum Eigentümer, zum Hersteller, zur ausführenden Werkstatt sowie zum Datum der Kalibrierung. 

Sorgt der Fahrzeughalter nicht dafür, dass das Einbauschild den Vorschriften entspricht, kann ein Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen § 57b StVZO verhängt werden.

Wie oft muss die Tachoprüfung durchgeführt werden? 

Die Tachoprüfung muss unabhängig davon, ob es sich um einen digitalen Fahrtenschreiber oder analogen Tachographen handelt, mindestens alle 24 Monate bzw. alle zwei jahre einmal erfolgen. 

Unsere Leistung

Fahrtenschreiber müssen mindestens alle zwei Jahre geprüft werden.

Als anerkannter Fachbetrieb führen wir diese Prüfungen durch und stellen die erforderlichen Bescheinigungen aus. Üblicherweise kann die Tachoprüfung mit anderen Untersuchungen zusammengelegt werden.