Tachographenpflicht für Vans und Transporter ab dem 01. Juli 2026

Jetzt vor Ablauf der Frist den Tachographen bei uns nachrüsten oder erneuern lassen, um Bußgelder zu vermeiden!

Ab dem 01. Juli 2026 müssen leichte Nutzfahrzeuge, inklusive Vans und Transporter, welche im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder in der Kabotage eingesetzt werden, mit einem intelligenten Tachographen der zweiten Version oder höher ausgestattet sein. Der Grund dafür ist die Tachographenpflicht, die für leichte Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 2,5 Tonnen (einschließlich Anhänger und Sattelanhänger) gilt. Vorher war das lediglich auf den LKW-Fuhrpark ab 3,5 Tonnen beschränkt. 
Wichtig ist, dass nicht nur die Fahrzeugklasse über die Tachographenpflicht entscheidet. Der gewerbliche Einsatzzweck und die Art des Transports geben Auskunft darüber, wo Handlungsbedarf beim Nachrüsten besteht.

EU Mobilitätspaket I 
Die neue Regelung ist Bestandteil vom sogenannten EU Mobilitätspaket I, welches 2020 durch die Europäische Union verabschiedet worden ist. Das Ziel dessen ist es, die Arbeitsbedingungen für das Fuhrpersonal im Güterverkehr zu verbessern und einen fairen Wettbewerb innerhalb der europäischen Logistikbranche zu stärken. Darüber hinaus soll die Verordnung die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. 

Verpflichtungen der Unternehmen

Zu den zentralen Verpflichtungen der Unternehmen gehören

  • Sicherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsweise und regelmäßigen Wartung der Tachographen in den Fahrzeugen
  • Anwendung von Schutzmaßnahmen gegen unbefugten Zugriff auf Fahrzeugdaten durch den Einsatz der Unternehmenskarte im intelligenten Fahrtenschreiber
  • Tourenplanung unter Berücksichtigung der relevanten europäischen Regelungen zur Fahrtzeit und Ruhezeiten
  • Präzise und vollständige Erfassung der Lenkzeiten, Ruhephasen und Arbeitszeiten gemäß den gesetzlichen Anforderungen
  • Regelmäßiges Übertragen der Fahrerdaten und Tachographeninformationen in eine spezielle Archivierungssoftware
  • Sicherstellung der Aufbewahrung der relevanten Daten für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten
  • Durchführung von Schulungen und Aufklärung des Fahrpersonals bezüglich der richtigen Nutzung des Tachographen
  • Beachtung aller relevanten Vorschriften in Bezug auf internationale Arbeitszeitregelungen, Entsendung und Kabotage

Verpflichtungen der Fahrerinnen und Fahrer

Zu den Verpflichtungen der Fahrerinnen und Fahrer gehören 

  • Sicherstellen, dass eine gültige Fahrerkarte rechtzeitig beantragt wird, falls diese noch nicht vorliegt
  • Mitführen einer Fahrerkarte, auf der die relevanten Tachographendaten abgelegt werden können
  • Tägliche Aufzeichnung der Lenkzeiten, Ruhepausen und Arbeitszeiten, einschließlich der Pausen
  • Manuelles Ergänzen von Tätigkeiten, die nicht durch den Tachographen erfasst wurden
  • Unterstützung bei der regelmäßigen Übertragung der Tachographen- und Fahrerkartendaten in eine Archivierungssoftware
  • Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden bei der Kontrolle und Überprüfung der Tachographendaten
  • Einhaltung der Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten sowie weiterer Regelungen des EU-Mobilitätspakets I im Bereich Entsendung und Kabotage
  • Regelmäßige Überprüfung des Tachographen auf seine ordnungsgemäße Funktionalität
  • Teilnahme an Schulungsmaßnahmen und weiteren Initiativen, um die Handhabung des Tachographen besser zu verstehen
  • Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.

Ausnahmen von der Regelung

Ausgenommen von der Regelung sind

  • rein innerstaatliche Transporte oder Entsendungen,
  • Fahrten für eigene betriebliche Zwecke im Werkverkehr, solange das Fahren nicht die Haupttätigkeit ist,
  • nicht-kommerzielle Einsätze

Unsere Kontaktdaten:

👤Ansprechpartner:
Frau Mandy Petrausch und Herr Alexander Pusch

📞 Telefon: 04964 / 915-21

✉️ E-Mail: technik@wittrock.de

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